Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Behn Projekte, Philipp Behn, Hörster Bruch 109, 32791 Lage
(Stand 01/2016)

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftshandlungen des Herrn Philipp Behn, handelnd unter der Firma Behn Projekte.  Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ein Anerkenntnis durch uns in Schrift- oder Textform stattgefunden hat, welches sich immer nur auf das Einzelgeschäft bezieht.

 


§ 2 Angebote und Vertragsschluss

 

Unsere Angebote erfolgen stets unverbindlich und freibleibend. Soweit nicht anders bezeichnet, sind sämtliche Preisangaben Netto, also zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden MwSt. frei D-32791 Lage. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Behn Projekte die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Vertragsgegenstandes mindestens in Textform bestätigt oder die Lieferung/Leistung ausführt. Der Kunde ist verpflichtet, Behn Projekte unverzüglich zu unterrichten, wenn er eine Bestellung nicht annimmt. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag bedürfen der Zustimmung der Behn Projekte mindestens in Textform.

 


§ 3 Zahlungsbedingungen

 

Der Kaufpreise sowie und Kosten für Nebenleistungen sind entweder bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Werklohnansprüche  sind nach Abnahme und Rechnungsübersendung zur Zahlung fällig.

 

Zum Skontoeinbehalt ist der Kunde nicht berechtigt.  Zahlt der Kunde  binnen einer Frist von 10 Tagen nach Datum der Rechnungserstellung nicht, kommt er automatisch in Verzug.  Die entstehenden Rechtsfolgen bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Bei Zahlungsverzug des Kunden hat Behn Projekte das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

 


§ 4 Lieferung

 

Die angegebenen Leistungs- und Liefertermine  sind unverbindlich.

 


§ 5 Eigentumsvorbehalt bei Kaufverträgen

 

Ein Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

 


§ 6 Gewährleistung

 

6.1

Die Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Sachen in zwei Jahren ab Ablieferung/Abnahme. Hiervon abweichend gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen  oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt.

6.2.

Die Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren bei gebrauchten Sachen in einem Jahr ab Ablieferung/Abnahme. Hiervon abweichend ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen  oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt. Diese Ausschlüsse bzw. Verkürzungen zu 6.1 und 6.2  gelten nicht, sofern der Mangel durch

 

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde oder zwingend gesetzlich gehaftet wird, oder der Mangel in einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gegeben ist.

 

6.3

Die Gewährleistung wird nach den gesetzlichen Bestimmungen erbracht. Zeigen sich Mängel, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat zu erfolgen in Textform. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist Behn Projekte zur eigenen Ausübung des Wahlrechts bzgl. Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt.

6.4

Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftragsgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.

 

6.5

Sollte sich das Gewährleistungsverlangen des Kunden wegen Fehlens eines Gewährleistungsmangels als unberechtigt herausstellen, so ist der Kunde verpflichtet, die entstandenen Kosten der vermeintlichen Mängelbeseitigung zu übernehmen.

 

6.6

Leistungsort der Gewährleistungsrechte ist der Geschäftssitz der Behn Projekte. Eine Übernahme der Mehrkosten der Mängelbeseitigung, sofern die Kaufsache an einen anderen Ort als den Leistungsort des Kaufvertrages verbracht wurde, ist  ausgeschlossen, sofern der Kunde kein Verbraucher ist.

 


§ 7 Garantie

 

Sofern nicht ausdrücklich in Textform fixiert, werden von der Firma Behn Projekte keine Garantiezusagen oder Zusicherungen außerhalb der gesetzlich bestehenden Gewährleistungsrechte abgegeben.

 


§ 8 Haftungsbeschränkung

 

Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht oder es wird gesetzlich zwingend gehaftet. Diese Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 


§ 9 Gerichtsstand / Erfüllungsort / Vertragssprache

 

Die Vertragssprache ist deutsch. Werden Vertragsexemplare oder Teile zusätzlich in einer anderen Sprache abgefasst, so gilt bei Unklarheiten oder Abweichungen die deutschsprachige Version.

 

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Behn Projekte. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.